Die Hauptmotivation
Was nicht auf der Strasse fährt, muss niemand versteuern
Pistenfahrzeuge verbrauchen ihren Diesel auf der Piste – nicht auf öffentlichen Strassen.
Deshalb erstattet das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) einen Teil der Mineralölsteuer auf diesen Verbrauch zurück – nach effektiven, nachgewiesenen Litern pro Fahrzeug. Voraussetzung dafür sind saubere, nachvollziehbare Verbrauchsnachweise pro Fahrzeug.
Genau das liefert FleetTrack automatisch mit. Jede Nutzung, die Ihre Crew erfasst, hält fest, wie viel Diesel wann in welches Fahrzeug floss. Für den Rückerstattungsantrag kann ein Datenexport über einen gewünschten Zeitraum erstellt werden, statt Tankbelege zu sammeln und von Hand in eine Excel-Liste zu übertragen.
Rechtsgrundlage: Mineralölsteuergesetz, Rückerstattung für Pistenfahrzeuge seit 2016 – beantragt beim BAZG, ehemals Eidg. Zollverwaltung.